Ausbildungsbeihilfe

Die Ausbildungsbeihilfe können Sie für behindertenbedingte Mehrausgaben im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservices beantragen. Voraussetzung hierfür ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Die Ausbildungsbeihilfe wird pro Schul-, Lehr- bzw. Studienjahr gewährt. Eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich. Wichtig ist, dass die behinderungsbedingten Mehrausgaben glaubhaft nachgewiesen werden können (z.B. durch Rechnungen).

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Inklusionsbonus

Der Inklusionsbonus unterstützt bestimmte Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich. Das Alter der Lehrlinge spielt dabei keine Rolle. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der jeweils gültigen Ausgleichstaxe und beträgt derzeit monatlich EUR 262,00.

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