Kulturpass & TuWas! Pass

Bei der MS-Gesellschaft Wien bekommen Sie zwei besondere Angebote aus den Bereichen Kultur und Sport: den Kulturpass und den TuWas! Pass.

Menschen mit Multipler Sklerose, die an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle leben, können im MS-Beratungszentrum den Kulturpass sowie den TuWas! Pass beantragen. Damit können Sie kostenlos mehr als 200 Kultureinrichtungen besuchen und Sportangebote ohne Teilnahmegebühr in Anspruch nehmen.

Kulturpass

Chronisch krank zu sein ist teuer, da bleibt manchmal wenig Geld für Freizeit und Kultur. Aber gerade Freizeit und kulturelle Genüsse helfen, den Herausforderungen des Alltags mit einer Erkrankung besser zu bewerkstelligen.

Hunger auf Kunst“ ist eine Initiative des Schauspielhauses in Kooperation mit der Armutskonferenz, die die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur in den Mittelpunkt stellt. Zugute kommt diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können. Mit dem Kulturpass erhalten Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, in mehr als 200 Kultureinrichtungen in Wien freien Eintritt.

Gegen Vorlage der Einkommensnachweise können Menschen mit Multipler Sklerose bei der MS-Gesellschaft Wien einen Kulturpass beantragen. Im Rahmen eines Beratungsgespräches wird Ihr Anspruch gerne geklärt.

Bitte um Terminvereinbarung unter 01 409 26 69 oder der kostenlosen Hotline 0800 311 430.

Kulturpass, Hintergrund: Konzert, Credit: Canva

Anspruch auf den Kulturpass haben in Wien Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.

  • Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung (WMS)
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionistinnen und -pensionisten)
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionbeziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Personen, die Arbeitslosengeld (AMS) oder Notstandshilfe beziehen und deren Tagsatz unter 44,27 EUR liegt. 
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt (siehe dazu GUIDELINES zur Anspruchsberechtigung Kulturpass)
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, Menschen in Grundversorgung
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
  • Personen, die Krankengeld (Krankenstand) unter dem Tagsatz von 44,27 € beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt. 
  • Personen, die in Mutterschutz/oder Karenz sind bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Personen, die selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen unter 15.933,00 € pro alleinstehender Person liegt (Vorlage Einkommenssteuerbescheid).

KEINEN ANSPRUCH auf den Kulturpass haben

  • Bezieherinnen und Bezieher von Weiterbildungsgeld, Fachkräftestipendium bzw. Bildungsteilzeit (Ausnahme: wenn nach Einkommensprüfung des gesamten Haushaltseinkommens durch die Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerks die Armutsgefährdungsgrenze unterschritten wird).
  • Studierende (Ausnahme: Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen der Österreichischen HochschülerInnenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige

Armutsgefährdungsgrenze

Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.

Die Armutsgefährdungsgrenze wird dabei multipliziert um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre).

Aktuell liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei 1.328 EUR (12 x im Jahr/pro Person) oder bei  1.138 EUR (14 x im Jahr/pro Person ) (vgl die Zahlen Statistik Austria. Die Zahlen wurden gerundet.) Die Armutsgefährdung liegt bei 15.933 EUR pro alleinstehender Person im Jahr.

Über die aktuellen Richtlinien und Einkommensgrenzen informieren Sie sich auf der Website von Hunger auf Kunst und Kultur!

Wo gilt der Kulturpass?

Mit dem Kulturpass können alle Kultureinrichtungen/-häuser/veranstalter besucht werden, die Partner der Aktion HUNGER auf KUNST und KULTUR sind. Jede Kultureinrichtung, die Partner ist, ermöglicht den Inhaberinnen und Inhabern eines Kulturpasses gegen Vorzeigen des Kulturpasses mit Lichtbildausweis freien Eintritt.

Die Finanzierung dieser Eintritte obliegt der Kultureinrichtung selbst. Die Tickets bzw. Eintritte werden nicht refundiert.

In Kultureinrichtungen (Theater, Kinos, Konzerthäusern) bzw. bei Kulturveranstaltern, die über begrenzte Sitzplätze verfügen, ist in der Regel für Inhaberinnen und Inhaber eines Kulturpasses ein Kontingent an Kulturpass-Tickets vorgesehen.

Nähere Informationen zu den jeweiligen Modalitäten (Reservierung, Kartenausgabe) finden Sie auf den Websites der Kultureinrichtungen.

TuWas-Pass!

TuWas! Pass

Kostenlos an Bewegungs-, Fitness- und Sportangeboten teilnehmen!

Bewegung steigert das körperliche und psychische Wohlbefinden und ist hervorragend geeignet, kräftig durchzuatmen, Kontakte zu knüpfen, wieder Energie und Hoffnung zu schöpfen. Mit Bewegung können schwierige Lebenssituationen besser gemeistert werden.

Die MS-Gesellschaft Wien stellt den TuWas-Pass! des Vereins Bewegungshunger aus, der Menschen mit geringem Einkommen die kostenlose Teilnahme an bewegungs-, fitness- und sportbezogenen Angeboten ermöglicht.

Wer erhält den TuWas!Pass?

Den TuWas!Pass bekommen alle, die an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle leben müssen. Es gelten dieselben Kriterien wie beim Kulturpass.  Auch Kinder bis 18 Jahre von Inhaberinnen und Inhabern des TuWas!Passes bekommen den Pass.

Bei übermäßig hohen finanziellen Belastungen kann die Grenze angehoben werden.

Studierende haben keinen Anspruch auf den TuWas!Pass, sofern sie nicht AMS-Geld unter der Armutsgrenze, Mindestsicherung oder Mindestpension beziehen.

Nähere Informationen sowie die aktuellen Traingsangebote sind auf der Website von Bewegungshunger zu finden.