One-Stop-Shops für Heilbehelfe und Hilfsmittel: Ein Schritt in Richtung barrierefreie Versorgung?

Schluss mit dem Behördenmarathon

Wer in Österreich ein medizinisches Hilfsmittel braucht, muss sich auf einen wahren Hürdenlauf einstellen. Unterschiedliche Zuständigkeiten, komplizierte Anträge, unübersichtliche Finanzierung: Die Versorgung ist oft alles andere als einfach. Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen stehen dabei vor besonders großen Herausforderungen.

Was ist ein One-Stop-Shop?

Ein One-Stop-Shop bezeichnet eine zentrale Anlaufstelle, bei der Menschen alle Leistungen rund um ein bestimmtes Anliegen gebündelt und effizient ohne Umwege über verschiedene Ämter, Anträge oder Zuständigkeiten abwickeln können. Im Bereich der Heilbehelfe und Hilfsmittelversorgung würde das bedeuten: Beratung, Antragstellung, Bewilligung und Ausgabe von Hilfsmitteln erfolgen an einem Ort und aus einer Hand.

Derzeitige Situation in Österreich

In Österreich übernehmen derzeit verschiedene Stellen die Teil- oder Gesamtkosten für Hilfsmittel. In erster Linie ist die Sozialversicherung zuständig, sofern das Produkt im offiziellen Hilfsmittelkatalog gelistet und ärztlich verordnet ist. Aber:

  • Wer durchs Raster fällt, ist auf die Behindertenhilfe der Bundesländer angewiesen.
  • Besonders Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder chronischer Erschöpfung scheitern oft an den bürokratischen Anforderungen.
  • Viele verzichten letztlich auf dringend benötigte Hilfsmittel – nicht aus Mangel an Bedarf, sondern aus Mangel an Energie. 

Auch der Nationale Aktionsplan Behinderung benennt bestehende Mängel in der Versorgung und fordert Verbesserungen – etwa durch die Schaffung zentraler, koordinierter Anlaufstellen.

Unsere Forderung: One-Stop-Shops für eine gerechte und einfache Hilfsmittelversorgung

Menschen mit Multipler Sklerose gelten laut UN-Behindertenrechtskonvention als Menschen mit Behinderungen. Ihre Bedürfnisse sind individuell und oft komplex – Fatigue, Mobilitätsprobleme, Inkontinenz, Schluck- oder Sprechstörungen treten in unterschiedlichster Ausprägung auf. Der Hilfsmittelbedarf verändert sich mit dem Verlauf der Erkrankung und was heute funktioniert, ist morgen vielleicht nicht mehr ausreichend.

Wir unterstützen deshalb klar die Forderung des Österreichischen Behindertenrats (ÖBR): Ein zentraler Anlaufpunkt für Heilbehelfe und Hilfsmittel würde die Versorgung deutlich erleichtern und Betroffene spürbar entlasten.

Unser Appell

Ein barrierefreier Zugang zu Hilfsmitteln darf nicht an komplexen Strukturen scheitern. Was es braucht, ist ein einfacher, transparenter und menschlicher Zugang zur Versorgung.

Ein One-Stop-Shop würde nicht nur Zeit sparen, sondern vor allem eines schaffen: mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung für alle, die auf Hilfsmittel angewiesen sind.

Weiterlesen:

https://www.behindertenrat.at/wp-content/uploads/2023/06/Positionspapier_2024_Oesterreichischer-Behindertenrat.pdf

https://www.bizeps.or.at/gesundheitsausschuss-spricht-sich-fuer-one-stop-shops-bei-hilfsmitteln-aus/

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250513_OTS0169/nationalrat-fuer-erleichterungen-bei-beantragung-von-heilbehelfen-und-hilfsmitteln

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