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Behindertenpass

Ein Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis und der offizielle Nachweis einer Behinderung in Österreich. Er kann bei Ämtern, Behörden und vielen Einrichtungen genutzt werden und ermöglicht Vergünstigungen.

Wie kann ich einen Behindertenpass beantragen? 

Der Antrag erfolgt online oder in Papierform bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Ärztliche Sachverständige entscheiden dann anhand beigelegter Befunde oder laden zu einer Untersuchung ein. Über das Ergebnis der Begutachtung werden Sie schriftlich informiert.

Der Behindertenpass wird anhand des Grades der Behinderung (GdB) festgestellt. Der GdB wird in Prozent angegeben.

Es werden nur Einschränkungen berücksichtigt, die länger als 6 Monate bestehen.

Wie läuft die Feststellung ab?

  • Sie stellen einen Antrag beim Sozialministeriumservice (online oder auf Papier).

  • Ärztliche Sachverständige prüfen Ihre medizinischen Befunde.
    Wenn nötig, werden Sie zu einer Untersuchung eingeladen.

  • Es werden nur Einschränkungen berücksichtigt, die länger als 6 Monate bestehen.

  • Bewertet werden:

    • körperliche Einschränkungen
    • geistige Einschränkungen
    • psychische Einschränkungen
    • Einschränkungen der Sinneswahrnehmung (z. B. Sehen, Hören)

Welches Ergebnis bekomme ich nach der Begutachtung?

  • Ab 50 Prozent GdB: Sie erhalten einen Behindertenpass.

  • Unter 50 Prozent GdB: Sie erhalten einen Bescheid.

  • Ab 25 Prozent GdB kann dieser Bescheid zum Beispiel für Steuerfreibeträge genutzt werden.

Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert.

Behindertenpass ist kein Feststellbescheid 

Der Behindertenpass schützt nicht vor Kündigung. Er begründet keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen wie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension oder Pflegegeld.

Eine MS-Diagnose allein reicht nicht automatisch für eine Einstufung. 

Was bedeuten eine Zusatzeintragungen? 

Bei der Untersuchung werden auch Zusatzeintragungen geprüft, z. B. Gehbeeinträchtigungen oder Einschränkungen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Diese Eintragungen werden auf der Rückseite der Scheckkarte als Piktogramme dargestellt und können für Parkausweise, Mobilitätsangebote und andere Vergünstigungen verwendet werden.

Was tun bei Unzufriedenheit mit dem GdB? 

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie eine niedrige GdB-Bewertung erhalten haben, sind folgende Schritte möglich:

  1. Eine Stellungnahme zum Ergebnis der Begutachtung einreichen
  2. Wenn kein Einspruch erfolgt, wird ein Bescheid erlassen
  3. Innerhalb von 6 Wochen nach der Zustellung kann Berufung eingelegt werden

Der ärztliche Dienst prüft nur begründete und belegte Einwendungen.

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