Rehabilitationsgeld
Rehabilitationsgeld unterstützt Menschen, wieder arbeitsfähig zu werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten können.
Ziel des Rehabilitationsgeldes ist es, Betroffene während dieser Zeit finanziell zu unterstützen, damit sie sich auf ihre medizinische Behandlung und Rehabilitation konzentrieren können.
Diese Maßnahmen sollen helfen, die Arbeitsfähigkeit Schritt für Schritt wiederherzustellen.
Wer hat Anspruch auf Rehabilitationsgeld?
Anspruch auf Rehabilitationsgeld haben Arbeitnehmer*innen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Geboren ab 1. Jänner 1964
- Von der Pensionsversicherung wurde eine vorübergehende Invalidität oder Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate festgestellt
- Eine berufliche Rehabilitation ist nicht zumutbar oder nicht zweckmäßig
Wie wird das Rehabilitationsgeld ausbezahlt?
Das Rehabilitationsgeld wird anstelle einer Berufs- oder Invaliditätspension von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ausbezahlt.
Sie erhalten dazu einen Bescheid der Pensionsversicherung, in dem die Dauer des Anspruchs festgelegt ist. Wenn weiterhin Bedarf besteht, kann eine Verlängerung beantragt werden.
Wie hoch ist das Rehabilitationsgeld?
- Das Rehabilitationsgeld wird 12 Mal im Jahr ausgezahlt.
- Die Höhe beträgt in der Regel 60 Prozent des letzten Gehalts.
- Es sollte mindestens so hoch sein wie die Ausgleichszulage für Alleinstehende.
Anpassung der Höhe
Die ÖGK passt das Rehabilitationsgeld jährlich automatisch im Jänner an. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.