Krankheitsbedingte Mehrkosten und Steuerfreibeträge
Kosten, die aufgrund einer Erkrankung entstehen, können teilweise vom Finanzamt erstattet werden.
Personen mit Behindertenausweis oder Behindertenbescheid erhalten in der Regel höhere Rückerstattungen.
Welche Krankheitskosten können Sie absetzen?
Sie können teilweise folgende Kosten zurückbekommen:
- Arzt- und Krankenhaushonorare
- Kosten für Medikamente (mit ärztlicher Verschreibung), Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
- Aufwendungen für Heilbehelfe (z. B. Gehbehelfe, Hörgeräte)
- Kosten für Zahnersatz bzw. Zahnbehandlung (z. B. Prothese, Krone, Brücke) und Sehbehelfe (Brille, Kontaktlinsen)
- Entbindungskosten
- Fahrtkosten zum Arzt oder ins Krankenhaus (Aufzeichnungen, z. B. Fahrtenbuch, erforderlich)
Weitere Kosten, die unter bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden können:
- Kosten für Alters- oder Pflegeheim oder häusliche Betreuung
- Begräbniskosten
Was gilt bei Krankheitskosten und Behinderung?
- Bei einem Behinderungsgrad von mindestens 25 Prozent können Kosten eingereicht werden. Der Selbstbehalt wird dabei nicht berücksichtigt.
- Kosten können mit Belegen eingereicht oder als pauschale Freibeträge in der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
- Wer Pflegegeld bezieht, kann den Freibetrag nicht nutzen, aber die tatsächlichen Kosten, die das Pflegegeld übersteigen, einreichen.
Weitere absetzbare Kosten
Sie können auch diese Kosten geltend machen:
- Hilfsmittel
- Transportkosten
- Diätverpflegung bei Diabetes, Tuberkulose, Zöliakie, Gallen-, Leber-, Nierenleiden, Magenkrankheiten oder andere innere Erkrankungen
Hinweis für Partner:innen
Auch Ehe- oder Lebenspartner:innen von Menschen mit Behinderung können Kosten absetzen.
Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Person mit Behinderung eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.