Arbeitsplatzsicherung von Menschen mit Behinderungen

Dass Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten im beruflichen Alltag mit vielen Hürden zu kämpfen haben, liegt oft an unberechtigten Vorurteilen, aber auch an Unsicherheiten hinsichtlich des Kündigungsschutzes. Aus diesem Grund präsentierte Sozialminister Rudolf Anschober ein Maßnahmenpaket zur Arbeitsplatzsicherung.

Symbolbild Zusammenhalt in der Arbeitswelt, Credit: rawpixel, Pixabay

Unternehmen sollten keinesfalls auf das Know-How und die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen verzichten.

Sicherung der Arbeitsplätze

Das Kernstück des am 22. April präsentierten Maßnahmenpakets zur Sicherung der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen ist ein Arbeitsplatzsicherungszuschuss bei Inanspruchnahme des AMS-Kurzarbeitsmodells, mit dem die den Dienstgeberinnen und Dienstgebern nach Abzug der AMS-Kurzarbeitsförderung verbleibenden Kosten für die Dauer der Kurzarbeit ersetzt werden.

„Wir konnten bereits bei den zuletzt veröffentlichten Arbeitslosenzahlen erkennen, dass trotz des sehr guten, mit den Sozialpartnern gemeinsam erarbeiteten Kurzarbeitsmodells, eine Vielzahl an Menschen mit und ohne Behinderungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Mit dieser Maßnahme soll ein zusätzlicher Anreiz zum Erhalt der Arbeitsplätze gesetzt werden, da für begünstigte Behinderte in Zeiten der Kurzarbeit somit keine Lohn- oder Lohnnebenkosten anfallen.“
Sozialminister Rudolf Anschober

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, die nicht zur Kurzarbeit angemeldet werden, sollen die Maßnahmen ausgebaut werden. So werden pauschal die bestehenden Arbeitsplatzsicherungszuschüsse um 50 % und die Obergrenze für Neugewährungen im Falle eines bedrohten Arbeitsplatzes für drei Monate erhöht. Zuletzt sollen insbesondere auch selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer mit Behinderungen zusätzlich zu den bestehenden Unterstützungen einen monatlichen Überbrückungszuschuss beziehen können.

Anträge können ab sofort beim Sozialministeriumservice eingebracht werden. Die genannten Maßnahmen sind vorerst befristet für Anträge, die bis zum 30. Juni 2020 einlangen. Eine allfällige Verlängerung wird in Anbetracht der weiteren Entwicklungen in Zusammenhang mit COVID-19 geprüft werden.

„Ich freue mich, dass der Ausgleichstaxfonds-Beirat den von meinen Expertinnen und Experten erarbeiteten Vorschlägen zugestimmt hat und wir sogleich unkompliziert und zielgerichtet unterstützen können und damit einen wichtigen Schritt zum Erhalt der Arbeitsplätze setzen können,“ zeigt sich Anschober überzeugt.

Sozialministerium: Berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Sozialministerium: Richtlinie Lohnförderungen zur Unterstützung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (PDF)

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz