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Medizinische Begutachtung

PVA-Gutachten: Neue Richtlinie für medizinische Begutachtungen

Medizinische Begutachtungen der Pensionsversicherung können für Versicherte weitreichende Folgen haben – etwa bei der Beurteilung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension. Nach monatelanger Kritik an der Begutachtungspraxis hat der Verwaltungsrat der Pensionsversicherung Ende Juni eine österreichweit verbindliche Richtlinie für medizinische Begutachtungen beschlossen. Sie tritt mit 1. September 2026 in Kraft und gilt für alle bei der PVA Beschäftigten sowie für alle im Auftrag der Pensionsversicherung tätigen medizinischen Gutachterinnen und Gutachter.

Hintergrund: Kritik an der Begutachtungspraxis

Der Beschluss ist die Folge einer seit längerem geführten öffentlichen Diskussion über die Qualität medizinischer Begutachtungen. Ausgelöst wurde diese unter anderem durch Medienberichte sowie Studien und Rückmeldungen von Betroffenen- und Interessenvertretungen. Dabei wurden unter anderem mangelnde Transparenz, respektloser Umgang während der Untersuchungen sowie Zweifel an der Objektivität einzelner Begutachtungen thematisiert.

Besonders die Erfahrungen von Menschen mit Post Covid und ME/CFS rückten die Begutachtungspraxis in den Fokus. In weiterer Folge wurde zwischen Sozialministerium und Pensionsversicherung ein Maßnahmenpaket erarbeitet. Neben einer Gesetzesänderung, die ab September einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen vorsieht, wurde auch die nun vorliegende Richtlinie angekündigt.

Die Diskussion betrifft jedoch nicht nur diese Patientengruppen. Auch Menschen mit Multipler Sklerose oder anderen chronischen Erkrankungen sind regelmäßig auf medizinische Begutachtungen angewiesen. Gerade bei Erkrankungen mit wechselndem Verlauf oder nicht unmittelbar sichtbaren Symptomen kommt einer sorgfältigen und nachvollziehbaren Beurteilung besondere Bedeutung zu.

Was die neue Richtlinie vorsieht

Nach Angaben der Pensionsversicherung sollen mit der Richtlinie österreichweit einheitliche Qualitätsstandards geschaffen werden. Sie definiert Vorgaben für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und Zusammenarbeit.

Versicherte sollen ausreichend Gelegenheit erhalten, ihre persönliche Situation zu schildern. Gutachterinnen und Gutachter sind angehalten, den Zweck der Begutachtung sowie den Ablauf der Untersuchung verständlich zu erklären und individuelle Belastungssituationen zu berücksichtigen.

Darüber hinaus hält die Richtlinie fest, dass medizinische Beurteilungen ausschließlich auf objektivierbaren medizinischen Grundlagen beruhen sollen. Untersuchungsergebnisse und medizinische Befunde sind nachvollziehbar zu dokumentieren und verständlich darzustellen. Die Pensionsversicherung verweist außerdem auf die gesetzliche Verpflichtung zur kontinuierlichen fachlichen Fortbildung der Gutachterinnen und Gutachter.

Für bei der Pensionsversicherung beschäftigte Gutachterinnen und Gutachter ist die Richtlinie arbeitsrechtlich verbindlich. Bei externen Sachverständigen soll ihre Einhaltung vertraglich sichergestellt werden.

Stellungnahme der Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung bezeichnet die Richtlinie als verbindlichen Rahmen für qualitativ hochwertige medizinische Begutachtungen. Ziel sei es, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Versicherten in die Entscheidungen der Pensionsversicherung zu stärken. Gleichzeitig betont die PVA, dass fachliche Qualität, Objektivität und ein respektvoller Umgang mit den Versicherten bereits bisher wesentliche Grundsätze der Begutachtung gewesen seien, die nun österreichweit einheitlich festgeschrieben werden.

Kritik des Österreichischen Behindertenrats

Der Österreichische Behindertenrat sieht in der neuen Richtlinie zwar Verbesserungen bei Kommunikation und Verhalten gegenüber den Versicherten, weist jedoch darauf hin, dass wesentliche strukturelle Fragen weiterhin offen seien.

Kritisiert wird unter anderem, dass die Richtlinie bei der Fortbildung vor allem auf die allgemeine gesetzliche Fortbildungspflicht verweist. Aus Sicht des Behindertenrats wären darüber hinaus verpflichtende spezifische Schulungen für Gutachterinnen und Gutachter notwendig – etwa zu Behinderung aus menschenrechtlicher Perspektive, Diversity oder zur Erstellung medizinischer Gutachten.

Auch bei den Themen Objektivität, Transparenz und Unabhängigkeit sieht der Behindertenrat Verbesserungsbedarf. So wird unter anderem bemängelt, dass die Berücksichtigung fachärztlicher Vorbefunde nicht ausdrücklich verpflichtend geregelt sei und wesentliche Aussagen der Richtlinie eher als Grundsätze denn als verbindliche Vorgaben formuliert würden. Darüber hinaus fordert der Behindertenrat eine unabhängige Beschwerdestelle sowie eine stärkere Einbindung von Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretungen in die Weiterentwicklung des Begutachtungssystems.

Bedeutung für Menschen mit Multipler Sklerose

Für Menschen mit Multipler Sklerose spielen medizinische Begutachtungen häufig eine wichtige Rolle bei sozialversicherungsrechtlichen Verfahren. Da die Erkrankung individuell verläuft und Symptome wie Fatigue, kognitive Beeinträchtigungen oder andere neurologische Einschränkungen nicht immer unmittelbar sichtbar sind, kommt einer fachlich fundierten, nachvollziehbaren und respektvollen Begutachtung besondere Bedeutung zu.

Ob die neue Richtlinie die angestrebten Verbesserungen in der Praxis bewirken kann, wird sich nach ihrem Inkrafttreten zeigen. Sowohl die Umsetzung der neuen Standards als auch ihre Auswirkungen auf die Erfahrungen der Versicherten werden von Interessenvertretungen weiterhin aufmerksam beobachtet.

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