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24-Stunden-Betreuung

Viele Menschen mit Pflegebedarf möchten möglichst lange zu Hause leben, auch bei hohem Unterstützungsbedarf. Eine Möglichkeit ist die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause.

Dabei lebt eine Betreuungsperson im Haushalt und unterstützt bei Pflege, Haushalt und Alltagsorganisation.

Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung 

Das Sozialministerium gewährt finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen.

Voraussetzungen für die Förderung 

Eine Förderung ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Tatsächlicher Bedarf an 24-Stunden-Pflege
  • Pflegegeld ab Stufe 3
  • Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen

Achtung: Zuständig für Beratung und Antragstellung ist das Sozialministeriumservice.
Dort erhalten Sie auch Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen.

Informationen zur 24-Stunden-Betreuung 

Ausführliche und verlässliche Informationen bietet das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:

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