24-Stunden-Betreuung
Viele Menschen mit Pflegebedarf möchten möglichst lange zu Hause leben, auch bei hohem Unterstützungsbedarf. Eine Möglichkeit ist die 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause.
Dabei lebt eine Betreuungsperson im Haushalt und unterstützt bei Pflege, Haushalt und Alltagsorganisation.
Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung
Das Sozialministerium gewährt finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Förderung ist möglich, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Tatsächlicher Bedarf an 24-Stunden-Pflege
- Pflegegeld ab Stufe 3
- Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen
Achtung: Zuständig für Beratung und Antragstellung ist das Sozialministeriumservice.
Dort erhalten Sie auch Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen.
Informationen zur 24-Stunden-Betreuung
Ausführliche und verlässliche Informationen bietet das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
- Broschüre: 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Ein Überblick
- Broschüre in leichter Sprache: 24-Stunden-Betreuung zu Hause. In leichter Sprache