Sozialhilfe-Reform: Behindertenrat und Amnesty fordern armutsfeste Absicherung
Soziale Absicherung darf nicht verschärft, sondern muss verbessert werden
Menschen mit Behinderungen sind in Österreich weiterhin überdurchschnittlich stark von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Laut Statistik Austria gilt mehr als ein Fünftel als armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Vor diesem Hintergrund warnen der Österreichische Behindertenrat und Amnesty International Österreich im Zuge der laufenden Sozialhilfe-Reform vor möglichen Verschlechterungen.
„Viele Menschen mit Behinderungen leben aktuell mit einem hohen Armutsrisiko. Eine Reform darf diese Situation nicht verschärfen, sondern muss eine österreichweit einheitliche, armutsfeste soziale Absicherung sicherstellen“, betont Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Österreichischen Behindertenrats und Vorstandsmitglied der MS-Gesellschaft Wien.
Kritik an bestehenden Hürden im System
Amnesty International Österreich kritisiert insbesondere bestehende Zugangshürden zur Sozialhilfe. Problematisch sei unter anderem, dass volljährige Menschen mit Behinderungen, die als selbsterhaltungsunfähig eingestuft werden, häufig zunächst Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern geltend machen müssen, bevor sie Sozialhilfe erhalten.
Dies könne zu finanziellen und familiären Abhängigkeiten führen und ein selbstbestimmtes Leben erheblich erschweren.
„Dass Erwachsene mit Behinderungen unter Umständen ihre eigenen Eltern auf Unterhalt klagen müssen, ist menschenrechtlich höchst problematisch. Die aktuelle Reform ist eine Chance, das System endlich menschenrechtskonform zu gestalten“, so Ronya Alev von Amnesty International Österreich.
Amnesty fordert zudem:
- die Wiedereinführung verbindlicher Mindeststandards in der Sozialhilfe
- den Schutz vor Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen
- die stärkere Einbindung von Expert*innen und Betroffenen in die Reformverhandlungen
Forderungen des Behindertenrats
Der Österreichische Behindertenrat fordert umfassende strukturelle Verbesserungen, darunter:
- eine österreichweit einheitliche, armutsfeste Sozialhilfe-Regelung
- eigene Bedarfsgemeinschaften für volljährige Menschen mit Behinderungen
- Ausnahmen von der Unterhaltspflicht ab 25 Jahren
- höhere Vermögensfreibeträge
- keine Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe und zweckgebundener Leistungen
- eine bedarfsgerechte Erhöhung des Sozialhilfe-Zuschlags für Menschen mit Behinderungen
Zudem verweist der Behindertenrat auf die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die einen angemessenen Lebensstandard sowie wirksame Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung vorsieht.
Gemeinsame Forderung
Beide Organisationen betonen abschließend:
Menschen mit Behinderungen dürfen durch das soziale Sicherungssystem nicht in Armut gedrängt werden. Der Staat habe die Verpflichtung, Armut zu verhindern und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
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