Eintragung in Führerschein

Die Diagnose „Multiple Sklerose“ muss der Verkehrsbehörde nicht unbedingt angezeigt werden. Erst bei Vorliegen einer körperlichen Beeinträchtigung ist eine Eintragung in den Führerschein erforderlich. Ob der Führerschein in Folge befristet gültig ist, entscheidet der Amtsarzt nach Einschätzung der gesundheitlichen Entwicklung.

Prinzipiell gibt es keine Art von körperlicher Beeinträchtigung, die einen automatischen Verlust der Lenkerberechtigung mit sich bringen würde. Es kann aber zur Erteilung von Auflagen durch die Verkehrsbehörde kommen, z.B. zur Verwendung eines Automatikgetriebes oder angepasster Lenkung.

Eine Abklärung der Fahrtauglichkeit (und eventuell notwendiger Adaptierungsmaßnahmen) durch die Verkehrsbehörde sollte aber insofern abgeklärt werden, als im Falle einer körperlichen Einschränkung jede Versicherung Regress im Schadensfall anmelden kann, wenn die Behinderung nicht amtlich bekannt gegeben wurde! In diesem Fall wären Sie (teilweise) ohne KFZ-Versicherungsschutz unterwegs, unter Umständen auch dann, wenn Sie den Unfall nicht selbstverschuldet haben.

TIPP: Fahreignungsprüfung

In Österreich gibt es an zwei Standorte in Nieder- und Oberösterreich die Möglichkeit, eine unverbindliche Fahreignungsprüfung abzulegen. Diese vertrauliche Testung der Fahrtüchtigkeit bei körperlichen Einschränkungen kann im Vorfeld einer behördlichen Abklärung erfolgen. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des „Club Mobil“.