Damit es mir lange gut geht:
Rehabilitation & Kur

Damit es mir möglichst lange gut geht: Alles über Reha und Kur bei Multipler Sklerose

Medizinische Rehabilitation („Reha“ oder Kur) ist ein wichtiger Pfeiler in der Therapie und Langzeitvorsorge bei Multipler Sklerose. Durch spezialisierte Reha-Einrichtungen zur Neurorehabilitation kann gezielt auf die medizinisch-therapeutischen Bedürfnisse von MS-Betroffenen hin behandelt werden.

Im Antrag auf Heilverfahren muss die medizinische Notwendigkeit durch die behandelnde Ärztin bw. den behandelnden Arzt begründet werden, der Antrag wird an die zuständige Pensionsversicherungsanstalt übermittelt. Besteht kein Pensionsanspruch können die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Ob es sich bei dem Antrag um eine medizinische Rehabilitation oder einen Kuraufenthalt handelt, entscheidet die kostentragende Institution..

Für Reha oder Kur bestehen je nach Einkommen gestaffelte Selbstbehalte. Diese Zuzahlung ist für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr vorgesehen. Aktuelle Kostenbeteiligungen können jederzeit bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) im Menüpunkt „Kostenbeteiligung“ bei Rehabilitation abgerufen werden.

Da es sich bei Rehabilitation und Kur um freiwillige Leistungen handelt, besteht kein Rechtsanspruch. Im Falle einer Ablehnung muss eine 1-jährige Sperrfrist für einen Neuantrag beachtet werden. Im Falle einer gesundheitlichen Verschlechterung (z.B. durch einen Schub) muss diese Frist nicht beachtet werden!

HINWEIS: Bei Pflegegeldbezug ruht das Pflegegeld ab dem 2. Tag des Aufenthaltes! (ähnlich wie bei einem Spitalsaufenthalt)

TIPP: Für die Fahrtkosten gibt es unter bestimmten Bedingungen (Einkommensgrenzen) die Möglichkeit, dass die Anreise- bzw. Transportkosten von der Pensionsversicherung gefördert werden. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung.

Antragstellung

Reha oder Kur wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Pensionsversicherung bzw. für mitversicherte Angehörige bei der Krankenkasse stellen. (Einzige Ausnahme ist das „Anschlussheilverfahren“, bei dem Ihr Arzt/Ihre Ärztin im Rahmen eines Spitalsaufenthaltes den Antrag für Sie stellt). Die Formulare bekommen Sie entweder bei Ihrer/Ihrem Fachärztin/Facharzt, Ihrer/Ihrem Hausärztin/Hausarzt oder Sie können sich das Formular auch direkt online herunterladen: Antragsformular

Die Rückseite des Antrages ist für die medizinische Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin bw. Ihres behandelnden Arztes reserviert. Hier kann auch eine bestimmte Reha- oder Kureinrichtung empfohlen werden. Die Entscheidung obliegt aber letztlich der ärztlichen Leitung Ihres Versicherungsträgers und hängt sowohl vom Einzelfall als auch von der kostentragenden Institution ab.

Bei einer Zusage beachten Sie bitte, dass Sie innerhalb einer Frist den Reha- oder Kuraufenthalt antreten müssen. Die für Sie zutreffende Frist wird Ihnen im schriftlichen Bescheid (Zusage) mitgeteilt. In weiterer Folge nehmen Sie bitte direkt Kontakt auf mit der entsprechenden Kureinrichtung bzw. mit dem zugeteilten Rehazentrum und vereinbaren Sie dort den Termin für Ihren Aufenthalt.

Nähere Informationen zur Rehabilitation finden Sie auch auf der Homepage der PVA: hier

Eine Liste der Sonderkuranstalten in Österreich, welche auf Multiple Sklerose spezialisiert sind, finden Sie im Adressteil dieser Website: hier

Adressen

In Österreich gibt es verschiedene auf MS spezialisierte Reha- und Kurzentren. Die Auswahl und Bewilligung wird von Ihrer Pensionsversicherung getroffen. Sie haben bei der Beantragung jedoch die Möglichkeit, Wünsche zu äußern. Hier finden Sie nähere Informationen zur Antragstellung.

Hier finden Sie eine Liste jener Sonder-Rehazentren, welche derzeit unserer Erfahrung nach am häufigsten von Personen aus Wien genutzt werden können.