Kulturpass & TuWas! Pass

Bei der MS-Gesellschaft Wien bekommen Sie zwei besondere Angebote aus den Bereichen Kultur und Sport: den Kulturpass und den TuWas! Pass.

Ballettvorstellung, Credit: skeeze, Pixabay

Menschen mit Multipler Sklerose, die an oder unter der Armutsgefährdungsschwelle leben, können im MS-Beratungszentrum den Kulturpass sowie den TuWas! Pass beantragen. Damit können Sie kostenlos mehr als 200 Kultureinrichtungen besuchen und Sportangebote ohne Teilnahmegebühr in Anspruch nehmen.

Kulturpass

Kulturpass: Hunger auf Kunst“

Chronisch krank zu sein ist teuer, da bleibt manchmal wenig Geld für Freizeit und Kultur. Aber gerade Freizeit und kulturelle Genüsse helfen, den Herausforderungen des Alltags mit einer Erkrankung besser zu bewerkstelligen.

„Hunger auf Kunst“ ist eine Initiative des Schauspielhauses in Kooperation mit der Armutskonferenz, die die Bedeutsamkeit und Zugänglichkeit von Kunst und Kultur in den Mittelpunkt stellt. Zugute kommt diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können. Mit dem Kulturpass erhalten Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, in über 200 Kultureinrichtungen in Wien freien Eintritt.

Gegen Vorlage der Einkommensnachweise können Menschen mit MS bei der MS-Gesellschaft Wien einen Kulturpass beantragen. Im Rahmen eines Beratungsgespräches wird Ihr Anspruch gerne geklärt.

Bitte um Terminvereinbarung unter 01 409 26 69 oder der kostenlosen Hotline 0800 311 430.

ANSPRUCH auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.

  • Bezieherinnen und Bezieher der Wiener Mindestsicherung (WMS)
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Bezieherinnen und Bezieher von Mindestpension)
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Personen, die Arbeitslosengeld (AMS) oder Notstandshilfe beziehen und deren Tagsatz unter EUR 41,26 liegt.
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt (siehe dazu GUIDELINES zur Anspruchsberechtigung Kulturpass 2018)
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, Menschen in Grundversorgung
  • Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
  • Personen, die Krankengeld (Krankenstand) unter dem Tagsatz von EUR 41,26 beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Personen, die in Mutterschutz/oder Karenz sind bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt
  • Personen, die selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen unter EUR 14.856,00 pro alleinstehender Person liegt (Vorlage Einkommenssteuerbescheid)

KEINEN ANSPRUCH auf den Kulturpass haben

  • Bezieherinnen und Bezieher von Weiterbildungsgeld, Fachkräftestipendium bzw. Bildungsteilzeit (Ausnahme: wenn nach Einkommensprüfung des gesamten Haushaltseinkommens durch die Nachbarschaftszentren des Wiener Hilfswerks die Armutsgefährungsgrenze unterschritten wird).
  • Studierende (Ausnahme: Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen der Österreichischen HochschülerInnenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige

TuWas-Pass!

TuWas! Pass

Die MS-Gesellschaft Wien stellt den TuWas-Pass! des Vereins Bewegungshunger aus, der Menschen mit geringem Einkommen die kostenlose Teilnahme an bewegungs-, fitness- und sportbezogenen Angeboten ermöglicht.

Nähere Informationen sowie die aktuellen Angebote gibt es auf der Website von Bewegungshunger.