COVID-19-Impfpflicht
Am 9. März 2022 entschied die Regierung im Ministerrat, dass die COVID-19-Impfpflicht vorläufig ausgesetzt wird.
Am 9. März 2022 entschied die Regierung im Ministerrat, dass die COVID-19-Impfpflicht vorläufig ausgesetzt wird.
Am internationalen Frauentag macht die Multiple Sklerose Gesellschaft Wien auf die Unterstützung von Frauen mit Multipler Sklerose aufmerksam.
In der Ukraine leben rund 2,7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Dr. Hansjörg Hofer, ruft dazu auf, deren Bedarfe im Zuge der humanitären Hilfe zentral zu berücksichtigen, auch jene von Menschen, die geflüchtet sind. Auch der Österreichische Behindertenrat fordert einen priorisierten und barrierefreien Zugang zur Flucht sowie barrierefreie humanitäre Hilfe für Menschen mit Behinderungen in der Ukraine.
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Das Antikörperpräparat Evusheld® zum Schutz gegen COVID-19 gilt als Option für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder bei denen eine Impfung nicht wirkt.
Adressen und Kontaktdaten von auf Multiple Sklerose spezialisierten Rehabilitationszentren in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnten und Vorarlberg.
Der Film EVA-MARIA bietet ungewohnt intime Einblicke in ein Leben jenseits konventioneller Familienplanung. Im Zentrum der Dokumentation steht die Hochschulsekretärin Eva-Maria Proßegger, die aufgrund von spastischer Zerebralparese seit ihrer Kindheit auf den Rollstuhl angewiesen ist. Sie möchte unbedingt Mutter werden und ist fest entschlossen, ihren Wunsch in die Tat umzusetzen.
Die Protonen-MR-Spektroskopie könnte die Diagnose und Therapie von Multipler Sklerose verbessern.
Mit 1. Jänner 2022 wurde das Pflegegeld um 1,8 Prozent erhöht. Der Erwerb einer ermäßigten Streckenmaut-Jahreskarte wird für Menschen mit Behinderungen einfacher möglich. Die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gilt nun auch für Zulassungsbesitzgemeinschaften. Zudem wurde die Ausgleichstaxe erhöht. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt seit 1. Jänner 2022 EUR 485,85 pro Monat. Für Kur- und Rehabilitationsaufenthalte werden bis zu einem Einkommen von EUR 1.030,49 keine Zuzahlungen fällig. Ab einem höheren Einkommen beträgt die Zuzahlung zwischen EUR 9,09 und EUR 22,08.
Ein Zusammenhang zwischen dem Epstein-Barr-Virus und Multipler Sklerose wird seit vielen Jahren vermutet. Eine in „Science“ veröffentlichte Studie ergab, dass eine Infektion mit dem Epstein-Barr-Virus das Risiko, innerhalb der kommenden zehn Jahre eine Multiple Sklerose zu entwickeln, um das 32-Fache erhöht.