Nationalratswahl 2024
Bis auf wenige Ausnahmen sind die Wiener Wahllokale barrierefrei erreichbar. Alle barrierefrei erreichbaren Wahllokale sind zusätzlich mit barrierefrei benutzbaren Wahlzellen ausgestattet.
In der „Amtlichen Wahlinformation“, die Sie rund zwei Wochen vor der Wahl erhalten, finden Sie einen Hinweis, ob Ihr zuständiges Wahllokal barrierefrei erreichbar und mit einer barrierefrei benutzbaren Wahlzelle ausgestattet ist.
Sollte Ihr zuständiges Wahllokal nicht barrierefrei erreichbar sein, können Sie mit einer Wahlkarte in jedem anderen barrierefrei erreichbaren Wahlkarten-Wahllokal in ganz Österreich oder per Briefwahl wählen. In Wien befindet sich an jedem Wahlstandort ein Wahlkarten-Wahllokal.
Wenn Sie am Wahltag, dem 29. September 2024, nicht in einem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.
Sie können sofort nach Erhalt der Wahlkarte per Briefwahl wählen.
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am 29. September 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen (zum Beispiel portofrei per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe).
Besuch einer mobilen Wahlkommission
Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind (sei es aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen) und den Besuch einer mobilen Wahlkommission wünschen, stellen Sie bitte den nachstehenden Antrag bei Ihrem zuständigen Wahlreferat:
Beantragung einer Wahlkarte inklusive Besuch einer mobilen Wahlkommission
Besitzen Sie bereits eine Wahlkarte und benötigen jetzt zusätzlich den Besuch einer mobilen Wahlkommission, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an Ihr zuständiges Wahlreferat.
Sie werden dann am Wahltag zwischen 8 und 17 Uhr von einer mobilen Wahlkommission besucht. Der Besuch erfolgt unter besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Privatsphäre. Die geheime Ausübung des Wahlrechts wird sichergestellt. Wenn Sie beim Antrag eine Telefonnummer angeben, werden Sie vom Wahlreferat genauer über den voraussichtlichen Besuchszeitpunkt informiert.
Blinde und sehbehinderte Personen
Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.
In jedem Wahllokal stehen Stimmzettel-Schablonen als Ausfüllhilfen zur Verfügung. Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen wollen, können Sie gleich mit dem Wahlkartenantrag eine Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablone anfordern. Sie können die Wahlkarten- und Stimmzettel-Schablonen bei Bedarf auch nachträglich beim zuständigen Wahlreferat anfordern.
- Formular-Antrag auf amtswegige Ausstellung von Wahlkarten
- Wahlinformation für Senior_innen
- Kleine Wiener Wahlhilfe
- Wahlinformation für Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Wahlkartenantrag für Personen mit eingeschränkter Mobilität_NR24
Alle Informationen finden sie auch unter https://www.wien.gv.at/politik/wahlen/nr/2024/krankheit.html