Wohnschirm übernimmt künftig auch Energiekosten

Viele Menschen haben bereits hohe Nachzahlungen für Strom, Gas oder Fernwärme erhalten, vielen weiteren steht das in den kommenden Wochen bevor. Der Wohnschirm des Sozialministeriums unterstützt deshalb Menschen mit geringem Einkommen ab sofort auch bei Rückständen von Energiekosten und bei Problemen mit der Höhe der Vorauszahlungen.

Rund 500.000 Menschen in Österreich können ihre Wohnung nicht angemessen warm halten. Etwa ebenso viele haben Rückstände bei Miete, Betriebskosten oder Kreditraten. Das hat Statistik Austria im Auftrag des Sozialministeriums zuletzt in einer repräsentativen Befragung erhoben.

Zusätzlich machen die Steigerungen der Energiepreise vielen Menschen zu schaffen: „In den kommenden Monaten werden viele mit hohen Nachzahlungen konfrontiert sein, auch die Vorauszahlungen bei Strom, Gas oder Fernwärme werden erheblich steigen“, ist sich Sozialminister Johannes Rauch bewusst.

134 Millionen Euro für Unterstützungen

Seit März 2022 unterstützt der Wohnschirm des Sozialministeriums Menschen, die von einer Delogierung bedroht sind. Das Programm übernimmt Rückstände bei Mieten und Betriebskosten und unterstützt bei der Vermittlung und Übersiedlung in eine neue, leistbare Wohnung. Seit dem Start wurden bereits über 2.300 Wohnungen gesichert und damit über 5.200 Menschen vor der Wohnungslosigkeit bewahrt. Die Bundesregierung hat die finanziellen Mittel für den Wohnschirm im vergangenen Jahr von ursprünglich 24 Millionen Euro auf 134 Millionen Euro aufgestockt.

Rückstände bei Strom und Heizung abgedeckt

Mit den zusätzlichen Mitteln unterstützt der Wohnschirm Menschen mit geringem Einkommen ab sofort auch bei den Energiekosten. Reichen die bestehenden Unterstützungsleistungen der Bundesländer nicht aus, übernimmt der Wohnschirm Rückstände bei den Energiekosten.

Zusätzlich gibt es bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung zur Deckung erhöhter Vorauszahlungen. Sie ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und deckt circa ein Drittel der jährlichen Energiekosten ab. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält maximal 660 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt bis zu 1.060 Euro, ein Drei-Personen-Haushalt maximal 1.460 Euro, ein Vier-Personen-Haushalt maximal 1.620 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt gibt es bis zu 140 Euro.

Sowohl die Übernahme von Rückständen als auch die zusätzliche Unterstützung für die laufenden Kosten ist einmal im Jahr möglich. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Personen aus dem unteren Einkommensdrittel der Bevölkerung.

Weitere Informationen finden Sie hier www.wohnschirm.at

und in der OTS-Presseaussendung vom 16. Jänner 2023