Behindertenhilfe: Schrittweise Rückkehr zum Alltag

Menschen mit Behinderungen zählen dann zur Hochrisikogruppe, wenn mit ihrer Behinderung ein besonderes gesundheitliches Risiko verbunden ist. Das Sozialministerium hat daher „Empfehlungen zur Lockerung der COVID-19-bedingten Einschränkungen in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder“ erarbeitet und am 29. Mai 2020 veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag den Informationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 29. Mai 2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Nahaufnahme Rollstuhl, davor Tafel mit Text: Behindertenhilfe: Schrittweise Rückkehr zum Alltag. Credit: Canva

Sozial- und Gesundheitsminister Rudolf Anschober erklärte: “Ebenso wie in den Alten- und Pflegeheimen müssen wir auch in den Angeboten der Behindertenhilfe schrittweise wieder zum Alltag zurückkehren. Wir haben daher auch für diesen Bereich „Empfehlungen für eine schrittweise Rückkehr zum Alltag“ erarbeitet. Da uns die Partizipation der betroffenen Menschen besonders wichtig ist, haben wir diese Empfehlungen mit den Organisationen der Menschen mit Behinderungen und den Trägern der Einrichtungen an einem runden Tisch am 3. Juni 2020 diskutiert. Der Schutz der Gesundheit steht dabei in einem Spannungsfeld zum Grundsatz der Selbstbestimmung. Das Grundrecht der persönlichen Freiheit muss immer beachtet werden, daher war es uns ein Anliegen, auch die Volksanwaltschaft und das Vertretungsnetz in diese Diskussion mit einzubeziehen. Die neuen Empfehlungen wurden selbstverständlich auch mit den Bundesländern abgestimmt. Sie sind ab sofort auf der Webseite des Sozialministeriums zu finden.“

Zielsetzungen

  • Der Schutz der Gesundheit für die betroffenen Menschen in Behindertenwohnheimen, Wohngemeinschaften und Tagesstrukturen sowie von Personen, die persönliche Assistenz, Beratung, Betreuung oder Therapien brauchen.
  • Die Wahrung der Menschenrechte, insbesondere das Recht auf persönliche Freiheit und das Recht auf soziale Teilhabe – auch in den Zeiten einer Krise.
  • Eine schrittweise Rückkehr zum Alltag, um den Menschen mit Behinderungen und dem Personal möglichst rasch wieder ein normales Leben zu ermöglichen.
  • Aber auch Maßnahmen der Planung und Vorsorge, um auf negative Entwicklungen in der Zukunft vorbereitet zu sein.

Empfehlungen zur schrittweisen Rückkehr zum Alltag in den Einrichtungen und Programmen der Behindertenhilfe der Länder (PDF, 147 KB) (18.06.2020)

Quelle: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Corona-Virus schwebt über einer Hand vor weißem Hintergrund, Text: Unsere Blog-Beiträge zum Thema Corona, Credit: Canva