Wohnbeihilfen

Wohnbeihilfen sind einkommensabhängige regelmäßige Beihilfen. Zum einen gibt es über die Wohnbauförderung eine allgemeine Wohnbeihilfe, die bei geringem Einkommen und hohen Wohnkosten die MA 50 der Stadt Wien vergeben werden kann. Bei einem sogenannten „Mindesteinkommen“ (auch bei Mindestpension) kann zusätzlich über das Sozialamt der Stadt Wien (MA 40) eine Mietbeihilfe beantragt werden. Über die Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes können finanzielle Mehrbelastungen abgegolten werden, die bei Sanierungen entstehen.

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