Barrierefreie Wohnungen

Eine Alternative zum barrierefreien Umbau kann auch der Umzug in eine bereits barrierefrei gebaute Wohnung sein. Neben der Suche auf dem privaten Wohnungsmarkt gibt es in Wien auch Genossenschafts- und Gemeindewohnungen, welche barrierefreien Standards entsprechen können.

Wiener Wohnungsvergabe

Mit 1. Juli 2015 sind neue Richtlinien für die Vergabe von kommunalen und geförderten Wohnungen in Wien in Kraft getreten. Die Vergaberichtlinien beziehen sich nun nicht mehr nur auf kommunale Wohnungen sondern auch auf den geförderten Wohnbau. So müssen ab sofort unten angeführte Voraussetzungen und ein begründeter Wohnbedarf sowohl bei Gemeindewohnungen als auch bei supergeförderten Wohnungen (d.h. mit Bewilligung einer ergänzende Förderung zur Hauptförderung) und SMART-Wohnungen nachgewiesen werden:

Voraussetzungen sind:

  • die Vollendung des 17. Lebensjahres
  • österreichische oder gleichgestellte Staatsbürgerschaft
  • Unterschreitung einer festgelegten Einkommensgrenze
  • 2 Jahre durchgehender Hauptwohnsitz an der aktuellen Adresse in Wien ohne Zweitmeldung für Wohnungswerberinnen, -bewerber und Mitziehende

Ausnahme: Wohnungssuchende Hauptmieterinnen und -mieter einer Kommunalwohnung müssen bei einem Wechsel in eine andere Gemeindewohnung mindestens 5 Jahre an der aktuellen Adresse in Wien ohne Zweitmeldung hauptgemeldet sein.

Begründeter Wohnbedarf besteht:

  • bei Überbelag
  • bei Hausstandsgründung
  • für Personen mit besonderen Bedürfnissen

Die Antragstellung erfolgt bei der Wohnberatung Wien (www.wohnberatung-wien.at) und kann entweder online oder im Rahmen eines vereinbarten Beratungsgesprächs eingebracht werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Wiener Wohn-Ticket ausgestellt. Dieses ist die neue „Eintrittskarte“ für kommunale, supergeförderte und SMART Wohnungen. Es löst den bisherigen Vormerkschein ab, wobei dieser seine Gültigkeit nicht verliert.

Um sich für andere als bisher genannte geförderte Wohnungen anzumelden, kann man sich weiterhin direkt an die Genossenschaft wenden. Aber auch die Wohnberatung Wien vergibt nun solche Wohnungen. Diese sind zwar über Letztere günstiger zu erwerben, allerdings nur dann, wenn auch hier gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sind geringer als für das Wiener Wohn-Ticket und müssen im Einzelfall bei der Wohnberatung Wien erfragt werden.

Für alle Wohnungen, die ab 1. Juli 2015 über die Wohnberatung Wien vergeben werden, ist das Datum der Erstregistrierung ausschlaggebend. Personen, die schon länger als 5 Jahre in Wien leben, erhalten einen sogenannten „Bonuszeitraum“. Bei der Vormerkung für eine kommunale oder geförderte Wohnung erhalten diese Wohnungssuchenden pro 5 Jahre Wohnzeit in Wien 3, maximal 9 Monate Bonus bei der Vormerkung.

Im Falle von zwei Ablehnungen von Kommunalwohnungen kann erst nach drei Jahren ein neuerlicher Antrag eingereicht werden. Geförderte Wohnungen können mehrmals abgelehnt werden, es kommt dabei zu keiner Sperrung.