Mobilitätzuschuss für Berufstätige

Der Mobilitätszuschuss für Berufstätige ist eine Leistung des Sozialministeriumservice für „Begünstigte Behinderte“, also Personen die einen Feststellbescheid besitzen. Der Mobilitätszuschuss wird als pauschalierten Zuschuss zu den behinderungsbedingten Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Erreichen des Arbeitsplatzes (Arbeitsweg) einmal jährlich ausbezahlt. Voraussetzung hierfür ist die Ausübung einer Berufstätigkeit, kein ausschließlicher Pensionsbezug (z.B. wenn zu einer Pension dazu verdient wird) und die Zusatzeintragung im Behindertenpass „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“.

Nähere Informationen zur Beantragung des Mobilitätszuschusses sowie das dazugehörige Formular finden Sie beim Sozialministeriumservice!

TIPP: Unter der Rubrik „Fahrtendienste“ finden Sie nähere Informationen zur Finanzierung von regelmäßigen Berufsfahrten durch die Pensionsversicherung.