Barrierefreies Studieren

Unterstützung für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose auf dem Weg zu einer Universitätsausbildung.

Für Studierende, die aufgrund von Behinderung oder Erkrankung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, gibt es an beinahe allen österreichischen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen eigene Ansprechpersonen. Diese sogenannten Behindertenbeauftragten können Auskünfte zu studienrelevanten Fragen und Sonderregelungen geben, wie z.B. bezüglich:

  • hilfreicher Infrastruktur in der jeweiligen Hochschule (z.B. barrierefreie Arbeitsplätze in der Bibliothek etc.)
  • sozialrechtlicher Fragen rund ums Studium (z.B. Mitversicherung bei den Eltern, studentische Selbstversicherung, Beurlaubung aufgrund von Krankheit etc.)
  • finanzieller Beihilfen (z.B. erhöhte Familienbeihilfe, erhöhte Studienbeihilfe etc.)
  • Hilfsfonds für Studierende mit Behinderung (ÖH Sozialfonds, Studienunterstützung durch das Bundesministerium etc.)

Nähere Infos zu den Maßnahmen in Österreich bezüglich barrierefreien Studiums finden Sie auch auf der Website des Sozialministeriumservices.

Studienbeihilfe

Studierende mit Behinderung erhalten besondere Unterstützung durch staatliche Maßnahmen, die über den Bereich der Studienförderung hinausreichen. Für den Bezug von Studienbeihilfe gelten auch die allgemeinen Voraussetzungen.

Besteht ein Grad der Behinderung von mindestens 50 %, verlängert sich die Anspruchsdauer je Studienabschnitt um zwei Semester. Die Behinderung kann durch den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, den Bezug von Bundespflegegeld oder Nachweise im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes achgewiesen werden. Darüber hinaus verlängert sich die Anspruchsdauer je Studienabschnitt um ein Semester für Studierende, die an bösartigen Tumoren, Leukämie, Morbus Hodgkin oder Cerebralparese leiden oder eine Beinprothese (Oberschenkel) benötigen, bzw. um die Hälfte der vorgesehenen Studienzeit für blinde oder hochgradig sehbehinderte Studierende sowie Studierende, die gehörlos oder hochgradig schwerhörig oder überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind, ein Cochleaimplantat tragen, in Dialysebehandlung stehen oder an zystischer Fibrose leiden.

Außerdem erhöht sich die Studienbeihilfe für blinde, hochgradig sehbehinderte oder überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesene Studierende um EUR 160,00 monatlich.

Für Studierende mit Behinderung erhöht sich die Altersgrenze bei Studienbeginn von 30 auf 35 Jahre. Es muss mit dem Studium vor Vollendung des 35. Lebensjahres, dh bis zum 35. Geburtstag begonnen werden (Stichtag: jeweiliger Semesterbeginn). Ansonsten besteht kein Anspruch auf Studienbeihilfe.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website www.stipendium.at.

Weitere staatlicher Unterstützungsmaßnahmen für Studierende mit Behinderung

In Härtefällen, in denen mit einer Studienbeihilfe aus rechtlichen Gründen keine ausreichende Förderung möglich ist, kann die zuständige Bundesministerin bzw. der zuständige Bundesminister eine Studienunterstützung gewähren. Nähere Informationen erteilt die Abteilung IV/12 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Eltern von erheblich behinderten Studierenden erhalten eine monatlich um EUR 152,90 erhöhte Familienbeihilfe. Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe ist in der vom Finanzamt ausgestellten „Mitteilung über den Bezug der Familienbeihilfe“ festgehalten. Hinsichtlich der Studiennachweise und der Einhaltung der Studienzeit bestehen bei der Familienbeihilfe günstigere Bestimmungen als für Studierende ohne Behinderung (Altersgrenze weiterhin 27 Jahre). Nähere Auskünfte erteilt die Beihilfenstelle des für die Eltern von Studierenden zuständigen Finanzamtes.

Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Das Referat für Barrierefreiheit der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)  setzt sich dafür ein, dass auf die spezifischen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen, psychischer und/oder chronischer Krankheit im Hochschulalltag eingegangen wird. Das Referat informiert über die Rechte im Studium und unterstützt auch bei Problemen mit der eigenen Hochschule.

Finanzielle Unterstützung für Studierende mit Behinderung bietet der ÖH-Sozialfonds.

Förderung durch das Sozialministeriumservice

Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen eine Ausbildungsbeihilfe gewähren, außerdem auch die Kosten für die für Ihr Studium erforderlichen technischen Hilfsmittel teilweise oder zur Gänze übernehmen. Nähere Auskünfte erteilen die in den Landeshauptstädten eingerichteten Landesstellen des Sozialministeriumservices.

Uniability

Das Netzwerk „Uniability“ ist eine Arbeitsgemeisnchaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Sie verfolgt das Ziel, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website von Uniability.

Barrierefrei studieren an der Universität Wien

Mitglieder des Teams Barrierefrei Studieren bieten Studierenden und Studieninteressierten studienorganistorische Beratung zu folgenden Themen:

  • Erlass des Studienbeitrags auf Grund von Behinderung/Erkrankung
  • Umsetzung barrierefreier Prüfungen (im Sinne von „abweichenden Prüfungsmethoden“ laut Universitätsgesetz) und Lehrveranstaltungen (im Sinne von Lehrmethoden und Dokumentformaten)
  • Barrierefreiheit in Gebäuden und technische Unterstützung
  • Angebote oder Anlaufstellen an der Universität Wien oder außerhalb
  • allgemeine Möglichkeiten (finanzieller) Unterstützungsleistungen

Für Lehrende an der Universität Wien wurde eine Website mit Informationen zu verschiedenen Beeinträchtigungsformen entwickelt. Hier finden Lehrende Tipps, wie Vorträge, Dokumente und Prüfungen gestaltet werden können, um möglichst vielen Menschen eine chancengleiche Teilnahme zu ermöglichen. Dort finden Sie auch Informationen bzgl. Beratung und Weiterbildung für Universitätspersonal zum Thema „Studieren mit Beeinträchtigungen“.

ABAk

Ein Projekt von Uniability ist auch die Arbeitsvermittlung für Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen. ABAk unterstützt Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulensowie Akademikerinnen und Akademiker mit Berufserfahrung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus vermittelt ABAk im Fall der Gefährdung eines bestehenden Dienstverhältnisses zwischen Akademikerinnen und Akademikern mit Behinderung und Arbeitgebern.

Arbeitsvermittlung für Akademikerinnen und Akademiker mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 51-53/2/5a
Tel. 01-513 96 69
Nähere Informationen finden Sie auf der ABAk-Website.

TIPP: Studierende mit Behinderung können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch durch „Persönliche Assistenz“ bei der Bewältigung des Studienalltags unterstützen lassen. Nähere Informationen zu den ausbildungsrelevanten Modellen der „Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz“ und der „Arbeitsassistenz“ finden Sie hier.