Arbeit und Behinderung

In Österreich leben nach dem Ergebnis der letzten Mikrozensus-Befragung der Statistik Austria von 2015 etwa 1,34 Millionen Personen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung, die für den Alltag und für das Berufsleben eine Vielzahl an Hindernissen mit sich bringen. Menschen mit Behinderung sind beispielsweise häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen, da es für sie besonders schwierig ist, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Um dem entgegenzuwirken, werden auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Maßnahmen gesetzt, die bewirken, dass immer mehr Unternehmen die Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderungen erkennen und schätzen und den Weg der beruflichen Integration gehen.

Gleichstellung

Menschen mit Behinderungen sind gleich wie Menschen ohne Behinderungen zu behandeln. Das gilt entsprechend auch für die Arbeitswelt und wird durch das Behinderteneinstellungsgesetz vorgeschrieben.

Begünstigte Behinderung

mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % sowie Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, Staatsbürger und Staatsbürgerinnen von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, Schweizer Bürger und Bürgerinnen und deren Familienangehörige, Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind und Drittstaatsangehörige, die berechtigt sind, sich in Österreich aufzuhalten und einer Beschäftigung nachzugehen, soweit diese Drittstaatsangehörigen hinsichtlich der Bedingungen einer Entlassung nach dem Recht der Europäischen Union österreichischen Staatsbürgern/Staatsbürgerinnen gleichzustellen sind. Unternehmen erhalten bei Einstellung von begünstigten Behinderten entsprechende Abgaben- und Steuervorteile sowie Förderungen.

Förderungen Unternehmen

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen stehen zahlreiche Förderungen zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem Förderungen für Lohn- und Gehaltskosten, behinderungsgerechte Adaptierung von Arbeitsplätzen oder zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

>> mehr Informationen zu Unterstützung und Förderungen

Kündigungsschutz

Ein Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte tritt in der Regel erst nach Ablauf von vier Jahren in einem neuen Dienstverhältnis in Kraft. Ist der Kündigungsschutz wirksam, muss vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses beim Bundessozialamt eingeholt werden. Dieser hat der Kündigung in den im Gesetz genau definierten Fällen jedenfalls zuzustimmen, ansonsten eine Interessensabwägung zwischen Dienstgeberin bzw. Dienstgeber und Dienstnehmerin bzw. Dienstnehmer vorzunehmen.

>> mehr Informationen über den erhöhten Kündigungsschutz

Behinderung als Einstellungssache

Die Broschüre „Behinderung als Einstellungssache“ der Landesstelle Wien des Bundessozialamtes stellt wesentliche rechtlichen Bestimmungen und Förderleistungen im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen vor, beantwortet konkrete Fragen zum Thema Behinderung in der Arbeitswelt und klärt über Unterstützungsmöglichkeiten auf. Sie geht auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein, erklärt arbeitsrechtliche Besonderheiten einer „begünstigten“ Behinderung, informiert über Förderung für Dienstgeberinnen und Dienstgeber und geht auf das Thema Kündigungsschutz ein.

Potenziale am Arbeitsmarkt nutzen

Mit der Broschüre Potenziale am Arbeitsmarkt nutzen!“ informiert das Sozialministeriumsservice Unternehmerinnen und Unternehmer über die Beschäftigung von Menschen mit Assistenzbedarf.

Die Einstellung macht’s – Tipps und Informationen für Unternehmen zum Behindertengleichstellungsrecht
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Individualförderungen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können durch folgende Lohnförderungen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützt werden.

Inklusionsbonus zur Einstellung von Lehrlingen mit Behinderungen

Mit dem Inklusionsbonus für Lehrlinge wird eine weitere Maßnahme des Inklusionspakets für Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Der Inklusionsbonus unterstützt bestimmte Betriebe bei der Aufnahme von Lehrlingen mit Behindertenpass. Diese Unterstützung ist während der gesamten Dauer der Lehrzeit möglich. Das Alter der Lehrlinge spielt keine Rolle. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der jeweils gültigen Ausgleichstaxe und beträgt derzeit monatlich EUR 267,00. Die Online-Antragstellung ist beim Sozialministeriumservice möglich.

Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus

Hat ein Unternehmen für eine begünstigt behinderte Person (Grad der Behinderung von mindestens 50 vH) bereits eine Eingliederungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice bezogen, ist im Anschluss daran eine Inklusionsförderung in der Höhe von 30 % des Bruttogehalts für einen Zeitraum von 12 Monaten möglich. Nicht-einstellungspflichtige Unternehmen können eine Inklusionsförderung in der Höhe von 37,5 % des Bruttogehalts erhalten (InklusionsförderungPlus).

Entgeltbeihilfe

Entgeltbeihilfen können Unternehmen für eine begünstigt behinderte Person (Grad der Behinderung von mindestens 50 vH) entsprechend der Höhe der festgestellten Leistungsminderung gewährt werden. Der Zuschuss ist abhängig von der behinderungsbedingten Leistungsminderung.

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen können für Menschen mit Behinderungen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 vH aufweisen, gewährt werden. Die konkrete Höhe eines Zuschusses zu den Lohnkosten bestimmt sich bei der Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe nach dem Ausmaß der Gefährdung des Arbeitsplatzes, dem Alter der betroffenen Dienstnehmerin bzw. des betroffenen Dienstnehmers und ihrer bzw. seiner Möglichkeit, kurzfristig einen anderen Arbeitsplatz zu erlangen.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zuwendungen zum Ausgleich der durch Beeinträchtigungen entstandenen Wettbewerbsnachteile zu erhalten. Dazu zählen etwa technische Hilfen, Mobilitätshilfen oder entsprechende Einzelqualifizierungen.

Ausgleichstaxe

Die Höhe der zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2021 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre, für Dienstgeberinnen und Dienstgeber

  • mit 25 bis 99 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich EUR 271,00,
  • mit 100 bis 399 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich EUR 381,00 und
  • mit 400 oder mehr Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern monatlich EUR 404,00.

Weitere Informationen: Lohnförderungen – Sozialministeriumservice

Logo www.arbeitundbehinderung.at

Die Website www.arbeitundbehinderung.at, eine Initiative von Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer und Sozialministerium

  • präsentiert über 100 Best-practice-Beispiele für die erfolgreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Arbeitswelt
  • zeigt Unternehmen, wie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gelingen kann
  • informiert Arbeitskräfte über die unter schiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung

fit2work

fit2work bietet kostenlose Beratung für Menschen, deren Arbeitsplatz aufgrund von gesund­heitlichen Problemen gefährdet oder die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden. Bei Bedarf begleiten und unterstützen die Beraterinnen und Berater von fit2work bei der Suche nach weiteren Unterstützungs- und Therapieangeboten und helfen dabei, Job und Gesundheit unter einen Hut zu bringen.