Pension aufgrund von Berufsunfähigkeit

Allgemeines

Für die Zuerkennung einer Pension aufgrund von Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitspension) sind einerseits die notwendigen Versicherungsmonate und andererseits das Vorliegen einer Erkrankung mit Berufsbeeinträchtigung Voraussetzung. Die Anzahl der notwendigen Versicherungsmonate hängt vom Alter der Antragstellerin oder des Antragstellers ab. Ebenso muss die Erkrankung länger als 6 Monate durchgehend vorliegen und die Leistungsfähigkeit soweit beeinträchtigen, dass sie auf unter 50 % der Leistungsfähigkeit einer gesunden Person im vergleichbaren Berufsfeld gesunken ist.

Die Diagnose Multiple Sklerose alleine reicht nicht aus, um als berufsunfähig (bzw. invalide) zu gelten, ausschlaggebend sind auch die konkrete dauerhafte Beeinträchtigung in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit und den Tätigkeitsbereich.

Je nach voriger Berufstätigkeit bzw. Ausbildung wird ein sogenannter Berufsschutz bei der Einschätzung der Berufsunfähigkeit berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Arbeitsfähigkeit nur in Bezug auf die vorher ausgeübte Tätigkeit bzw. verwandte Berufsfelder untersucht wird und eine Person nicht wahllos auf andere Tätigkeiten verwiesen werden darf. Der Berufsschutz kommt bei gelernten (Lehre) bzw. angelernten (durch praktische Erfahrung qualifizierte) Berufen und bei Angestellten (Ausbildung) zum Tragen. Somit trifft der Berufsschutz nicht auf Hilfskräfte zu. Weiteres ist die übermäßige Beschäftigung innerhalb eines Zeitrahmens im entsprechenden Berufsfeld Voraussetzung.

Je nach Ausbildung und überwiegender Tätigkeit wird ein Berufsschutz berücksichtigt.

Antrag

Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einzubringen.

Nach der Antragstellung werden Sie zu einer Untersuchung durch eine medizinisch sachverständige Person (die von der Pensionsversicherungsanstalt bestimmt wird) eingeladen, bei welcher Ihr Gesundheitszustand überprüft wird.

Die Pension kann seitens der Pensionsversicherungsanstalt befristet (in der Regel auf zwei Jahre) zuerkannt werden, für die Verlängerung ist in diesem Fall ein Verlängerungsantrag notwendig, der u.U. eine neuerliche Untersuchung mit sich bringt.

Seit 1. Jänner 2014 wird die befristete Berufsunfähigkeitspension nur mehr für Personen über 50 Jahre gewährt. Für alle Personen, die jünger als 50 sind, wird bei Berufsunfähigkeit entweder ein „Rehabilitationsgeld“ von der Krankenversicherung, bei Umschulung ein „Umschulungsgeld“ vom AMS oder unbefristete Berufsunfähigkeitspension gewährt.

Weitere Informationen zur Pension aufgrund von Berufsunfähigkeit finden Sie auch hier.

Höhe

Die Höhe der Pension richtet sich nach den bisher bezahlten Pensionsbeiträgen. Ausgleichszulage steht jedem Pensionsbezieher zu, dessen Einkommen unterhalb des Grenzbetrags für die gesetzliche Mindestpension liegt. Dabei werden aber Unterhaltspflichten der Personen berücksichtigt, die im selben Haushalt leben.

Ein zusätzliches Einkommen innerhalb der Berufsunfähigkeitspension ist möglich. Unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2022 in Höhe von EUR 485,85 pro Monat) erfolgt keine Anrechnung. Ab einem Zusatzeinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze gelten bestimmte Anrechnungsrichtlinien, wodurch sich Ihre Berufsunfähigkeitspension um einen Teil des Zuverdienstes mindern kann. Diese Anrechnung erfolgt jedoch höchstens bis zu 50 % (Teilpension). Grundsätzlich muss jede zusätzliche Einkommensquelle gemeldet werden.

Klage

Wenn der Antrag auf Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension durch die Pensionsversicherungsanstalt abgelehnt wurde, ist eine Klage an das zuständige Arbeits- und Sozialgericht möglich. Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen im ablehnenden Bescheid mitgeteilt. Die Klage können Sie selbst entweder schriftlich einbringen oder sogar mündlich im Rahmen einer Protokollarklage beim Gerichtstag Ihres zuständigen Arbeits- und Sozialgerichtes einbringen. Das Gerichtsverfahren ist für Sie als Antragstellende Person kostenlos.

Informieren Sie sich bei der Landesstelle ihrer zuständigen Arbeiterkammer über die Möglichkeit einer Beratung zum Einspruch. In manchen Fällen wird hier eine Vertretung vor Gericht übernommen. Nähere Informationen finden Sie hier.