Zuschüsse und Vergünstigungen
Anspruch auf Zuschüsse und Vergünstigungen kann einerseits aufgrund der Erkrankung bzw. einer Behinderung und andererseits aufgrund von niedrigem Einkommen begründet sein.
An das Vorliegen einer Behinderung gebunden sind Bestimmungen im Sozialrecht wie z.B. der Bezug von Pflegegeld, die Inanspruchnahme von Fahrtendiensten sowie die Persönliche Assistenz. Über das Ausmaß der Behinderung wird im Rahmen einer Untersuchung entschieden. Je nach Art der Begünstigung sind die Kriterien für eine Behinderung unterschiedlich. Da die Beurteilung, ob eine Behinderung in ausreichendem Ausmaß vorliegt, verschiedenen Behörden obliegt, sind die Kriterien untereinander nicht vergleichbar. Auskünfte über die jeweiligen Voraussetzungen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei der MS-Gesellschaft Wien.
Zudem besteht Möglichkeit der Geltendmachung von Steuerfreibeträgen aufgrund von Behinderung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Für Personen mit niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit, eine Reihe von Beihilfen und Gebührenbefreiungen in Anspruch zu nehmen: Rezeptgebührenbefreiung, Beihilfen zum Wohnen, Heizkostenzuschuss, GIS-Zuschüsse und -Befreiungen sowie den Mobilpass. Die Einkommensgrenze, bis zu der ein Zuschuss gewährt wird, variiert je nach Art der Beihilfe bzw. Befreiung.
Auskünfte über die jeweiligen Einkommenshöhen sowie Antragsformulare erhalten Sie bei der MS-Gesellschaft Wien.



