Erwachsenenschutzgesetz kommt 2018 und ist finanziert

Grafik: Mann ruft ins Megafon: "Erwachsenenschutzgesetz: Finanzierung sichern!"

Die österreichischen Behindertenorganisationen haben gemeinsam verhindert, dass die Umsetzung des Erwachsenenschutzgesetzes verzögert wird. Auch die Finanzierung ist nun gesichert.

Der Protest österreichischer Behindertenorganisationen hat bewirkt, dass das im Vorjahr von sämtlichen im Parlament vertretenen Parteien beschlossene Erwachsenenschutzgesetz, mit dem das bisherige Sachwalterrecht für Personen mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit geregelt wird,  mit 1. Juli 2018 plangemäß umgesetzt wird.

Nun wurden von der Regierung auch die finanziellen Mittel zugesichert, damit das Gesetz in der Praxis angewendet werden kann: Konkret wird das Justizministerium die ab Juli entstehenden Mehrkosten übernehmen. Als Grundlage für die Finanzierung werden die konkreten Budgetzahlen der Begutachtung herangezogen.