Bericht der Volksanwaltschaft

Die Unzufriedenheit mit der Gesetzeslage – insbesondere die gesetzlichen Regelungen über die Höhe des Rehabilitationsgeldes – führte im Jahr 2016 zu etlichen Beschwerden bei der Volksanwaltschaft.

Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2016

Der Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2016 belegt, dass insgesamt 444 Prüfverfahren aus Anlass von Beschwerden im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung durchgeführt wurden. Eine Vielzahl der Beschwerden betraf medizinische Begutachtungen. So wurde der Volksanwaltschaft immer wieder berichtet, dass sich Gutachterinnen und Gutachter herablassend äußerten und vorgelegte Befunde ignorierten.

Rehabilitationsgeld unter Ausgleichszulagenrichtsatz

Die Übergangsregelung über die Berechnung des Rehabilitationsgeldes schafft laut Volksanwaltschaft Härtefälle. Die Volksanwaltschaft kritisiert vehement, dass Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung nicht arbeitsfähig sind, möglicherweise jahrelang eine Leistung unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz erhalten.

Unzulässige Entziehung des Rehabilitationsgeldes

Im Berichtsjahr beschwerten sich einige Versicherte über die Entziehung des Rehabilitationsgeldes. Das Rehabilitationsgeld kann etwa entzogen werden, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat oder wenn die betroffene Person ihre Mitwirkungspflicht verletzt. Die Begründung in den Entziehungsbescheiden ist aber nicht immer richtig, wie die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft zeigen.

So war beispielsweise Frau N.N. durch viele Schicksalsschläge psychisch sehr angeschlagen, zusätzlich war sie an Brustkrebs erkrankt. Über Jahre hinweg bezog die Versicherte eine immer wieder befristete Berufsunfähigkeitspension und nahm laufend Therapien wahr. Eine Besserung der Beschwerden konnte dadurch nicht bewirkt werden. Dennoch wurde ihr das Rehabilitationsgeld von der PVA mit der Begründung, ihr Gesundheitszustand habe sich kalkülsrelevant verbessert, entzogen. Aus Anlass des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft erfolgte eine Überprüfung dieser Entscheidung durch den Chefarzt der PVA. Dieser stellte fest, dass die Frau dauerhaft arbeitsunfähig ist. Ihr wurde rückwirkend die unbefristete Berufsunfähigkeitspension zugesprochen.

Behindertenangelegenheiten und Versorgungsgesetze

Auch viele Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige wandten sich im Berichtsjahr an die Volksanwaltschaft. Die Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz waren genauso Thema wie die Förderung von behinderungsbedingt notwendigen Anschaffungen und die Ausstellung von Behindertenpässen und Parkausweisen. Beklagt wurden Benachteiligungen gegenüber nichtbehinderten Menschen, so etwa der fehlende Zugang zu Rehabilitationseinrichtungen, die auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind.

Quelle: Bericht der Volksanwaltschaft 2016